1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Wohnungen, sowie für alle in diesem Zusammenhang für die Gäste erbrachten Leistungen des Betreibers.
1.2 Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Betreiber ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2. Vertragsschluss, Nutzung und Hausordnung
2.1 Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Betreibers der Vertrag (Beherbergungsvertrag) zustande. Es steht dem Betreiber frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Vertragspartner sind der Betreiber und der Gast. Sofern die Buchung von einem Dritten für den Gast vorgenommen wurde, haftet der Besteller gegenüber dem Betreiber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Betreiber eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers, an den Gast weiterzugeben.
2.3 Die Überlassung der möblierten Wohnungen erfolgt zu Beherbergungszwecken. Die Unter- oder Weitervermietung der Wohnungen, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers.
2a.1 Für die Nutzung der Unterkunft gilt die jeweils aktuelle Hausordnung des Betreibers. Die Hausordnung wird dem Gast bei Vertragsschluss oder spätestens bei Einzug in Textform (z. B. per E-Mail oder als Aushang in der Unterkunft) zur Kenntnis gebracht.
2a.2 Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung zu beachten und auf mitreisende Personen sowie Besucher hinzuweisen. Verstöße gegen die Hausordnung können den Betreiber zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 7.3 berechtigen.
2b.1 Der Betreiber ist gemäß § 29 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, für jeden Gast einen Meldeschein zu führen. Der Gast ist verpflichtet, den Meldeschein vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen sowie auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzulegen.
2b.2 Die im Meldeschein erhobenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht verarbeitet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
2c.1 Der Gast darf Besucher in der Unterkunft empfangen, soweit dies die Hausordnung zulässt und der Betrieb dadurch nicht gestört wird.
2c.2 Das Übernachten weiterer Personen in der Unterkunft ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Betreibers gestattet. Der Betreiber ist berechtigt, für zusätzliche Übernachtungsgäste einen Aufpreis zu verlangen.
2c.3 Der Gast haftet für alle Handlungen seiner Besucher wie für eigene Handlungen.
3. Mietdauer und Leistungen
3.1 Die Mietdauer der möblierten Wohnung von WiP Wohnen/staffhouse ist entsprechend Ihrer Buchungsbestätigung bindend.
3a.1 Im vereinbarten Preis ist ein regelmäßiger Reinigungsservice enthalten. Umfang und Rhythmus (z. B. wöchentlich oder alle zwei bis drei Wochen) werden im Buchungsangebot oder bei Vertragsschluss gesondert festgelegt.
3a.2 Der Reinigungsservice umfasst die Unterhaltsreinigung der Räumlichkeiten sowie den Wäschewechsel (Bettwäsche und Handtücher) im vereinbarten Turnus.
3a.3 Dem Betreiber oder seinem Reinigungspersonal ist zum vereinbarten Termin Zutritt zu gewähren. Bei Nichtzutritt entfällt der Anspruch auf den ausgefallenen Reinigungsdurchgang; eine Nachholung erfolgt nach Möglichkeit und Kapazität.
3a.4 Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder außergewöhnliche Verschmutzung, die über den normalen Reinigungsaufwand hinausgehen, können dem Gast gesondert in Rechnung gestellt werden.
3b.1 Dem Gast wird während seines Aufenthalts ein WLAN-Zugang zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Zugangsdaten werden bei Einzug oder in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
3b.2 Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung für eine bestimmte Verbindungsgeschwindigkeit oder ununterbrochene Verfügbarkeit des Internetzugangs. Störungen, die auf Drittanbietern oder der Infrastruktur des Internetproviders beruhen, begründen keinen Anspruch auf Mietminderung.
3b.3 Der Gast ist verpflichtet, den WLAN-Zugang ausschließlich für legale Zwecke zu nutzen. Das Herunterladen, Verbreiten oder Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Berechtigung sowie der Abruf, die Verbreitung oder Speicherung illegaler Inhalte jeglicher Art sind untersagt. Der Gast haftet für alle Schäden und Kosten, die durch eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung des Internetzugangs entstehen.
4. An- und Abreise
4.1 Die gebuchte Wohnung steht dem Gast ab 17:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung der Wohnung.
4.2 Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr zu räumen und dem Betreiber zur Verfügung zu stellen.
4.4 Sollte der Gast die Abreise versäumt haben, gelten folgende Regelungen:
Der Betreiber verpflichtet sich, den Gast zu kontaktieren und ihm eine Frist von 30 Minuten zu gewähren, um die Wohnung zu räumen.
Nach Ablauf der Frist behält sich der Betreiber das Recht vor, die persönlichen Gegenstände an einem von ihm gewählten Ort sicher zu verwahren.
Der Gast hat dann die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren und seine persönlichen Gegenstände abzuholen.
Für den entstandenen Mehraufwand behält sich der Betreiber das Recht vor, 250,00 € pauschal in Rechnung zu stellen bzw. die hinterlegte Kaution des Gastes einzubehalten.
Der Betreiber behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Dem Gast steht es in diesem Fall frei nachzuweisen, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
5. Preise, Zahlung und Kaution
5.1 Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise (gemäß Buchungsbestätigung) für die Überlassung der Wohnung und die von ihm gebuchten Zusatzleistungen vor seinem Aufenthalt zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen des Betreibers gegenüber Dritten.
5.2 Kostenpflichtige Zusatzleistungen des Betreibers sind jeweils bei der Buchung im Voraus zu bezahlen.
5.3 Wünscht der Gast eine Verlängerung des Vertrages, ist der Betreiber berechtigt, bei oder nach Vereinbarung der Vertragsverlängerung eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Gesamtpreises für den Verlängerungszeitraum zu verlangen.
5.4 Rechnungen des Betreibers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5.5 Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Betreiber in jedem einzelnen Fall bei Vorlage einer Kreditkarte freigestellt.
5.6 Gerät der Gast gegenüber dem Betreiber mit der Erfüllung einer Forderung in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Gast, auch gestundete oder kreditierte Forderungen, sofort fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Betreiber behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann eine Mahngebühr von 15,00 € erhoben werden.
5.7 Der Betreiber behält sich das Recht vor, bei Nichtbezahlung der vereinbarten Leistungen, die Unterkunft auf Kosten des Gastes unverzüglich zu räumen. Gegenstände des Gastes werden an einem von ihm gewählten Ort sicher zu verwahren.
Der Gast hat dann die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren und seine persönlichen Gegenstände abzuholen.
Für den entstandenen Mehraufwand behält sich der Betreiber das Recht vor, 250,00 € pauschal in Rechnung zu stellen bzw. die hinterlegte Kaution des Gastes einzubehalten.
5.8 Der Gast kann gegenüber Forderungen des Betreibers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
5a.1 Der Betreiber ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe des vereinbarten Monatspreises zu verlangen. Die Kaution ist vor Anreise zu entrichten.
5a.2 Die Kaution wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abreise zurückerstattet, sofern keine Schäden oder offenen Forderungen bestehen.
5a.3 Der Betreiber ist berechtigt, berechtigte Forderungen – insbesondere für Schäden, ausstehende Mietzahlungen oder sonstige Kosten gemäß diesen AGB – gegen die Kaution aufzurechnen. Übersteigen die Forderungen die Kautionssumme, bleibt der Gast für den Differenzbetrag haftbar.
5b.1 Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten ist der Betreiber berechtigt, den vereinbarten Preis mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen, sofern sich die Betriebskosten (insbesondere Energie- und Nebenkosten) um mehr als 10 % gegenüber dem Vertragsschluss verändert haben.
5b.2 Der Gast ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Monats zu kündigen, wenn er die Preisanpassung nicht akzeptiert. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
6. Widerruf, Stornierung und vorzeitige Abreise
6.0 Bei Verträgen, die im Fernabsatz (z. B. per E-Mail oder über das Internet) geschlossen werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um einen Vertrag über Beherbergungsdienstleistungen handelt, bei dem ein spezifischer Leistungszeitraum vereinbart ist. Die Stornobedingungen gemäß Ziffer 6.1 ff. gelten abschließend.
6.1 Für Buchungen, die bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag storniert werden, erhält der Gast eine Rückerstattung von 100 %. Für Buchungen, die bis zu 5 Tage vor dem Anreisetag storniert werden, erhält der Gast eine Rückerstattung von 50 %. Maßgeblich ist der fristgerechte Zugang der Rücktrittserklärung beim Betreiber (schriftlich, per E-Mail an sleep@staffhouse.de).
6.2 Nach Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß Ziffer 6.1 bedarf ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, der Zustimmung des Betreibers. Stimmt der Betreiber dem Rücktritt des Gastes nicht zu, ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Wird die möblierte Wohnung nicht anderweitig vermietet, werden die ersparten Aufwendungen des Betreibers mit 10 % des vereinbarten Preises pauschaliert, d. h. der Gast hat in diesem Fall 90 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
6.3 Nach einer Rücktrittserklärung des Gastes ist der Betreiber berechtigt, die gebuchte Ressource anderweitig zu vermieten.
6a.1 Reist der Gast vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer ab, bleibt der Anspruch des Betreibers auf den vereinbarten Gesamtpreis bestehen, sofern der Betreiber die Unterkunft nicht anderweitig vermieten kann.
6a.2 Der Gast hat dem Betreiber eine beabsichtigte vorzeitige Abreise so früh wie möglich, mindestens jedoch 7 Tage im Voraus, schriftlich mitzuteilen. Der Betreiber wird in diesem Fall zumutbare Bemühungen unternehmen, die Unterkunft anderweitig zu belegen.
6a.3 Kann der Betreiber die Unterkunft für den verbleibenden Zeitraum anderweitig vermieten, wird dem Gast der erzielte Erlös abzüglich eines Verwaltungsaufwands von 10 % des vereinbarten Preises für den betreffenden Zeitraum angerechnet.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Betreiber
7.1 Solange der Gast nach Ziffer 6.1 berechtigt ist, den Vertrag kostenfrei zu stornieren, ist der Betreiber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn eine Anfrage anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Wohnung vorliegt und der Gast auf Rückfrage des Betreibers unter angemessener Fristsetzung nicht auf sein Recht zum kostenfreien Rücktritt verzichtet.
7.2 Zahlt ein Gast eine vereinbarte oder gemäß Ziffer 5.1 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch binnen einer vom Betreiber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, so ist der Betreiber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.3 Ferner ist der Betreiber berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dies gilt insbesondere, falls
- höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- die möblierte Wohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes, gebucht werden;
- der Betreiber begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen durch den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betreibers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betreibers zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer 2.3 (Unter- oder Weitervermietung der Wohnung oder deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ohne vorherige Zustimmung des Betreibers) oder eine Überbelegung der Wohnung vorliegt;
- die geltende Hausordnung durch den Gast nicht beachtet wird.
7.4 Waren der Rücktritt bzw. die außerordentliche Kündigung des Betreibers berechtigt, hat der Gast keinen Anspruch auf Schadensersatz.
7.5 Bei außerordentlicher Kündigung durch den Betreiber hat der Gast die Wohnung innerhalb einer Frist von 12 Stunden zu räumen. Die Frist beginnt ab Zugang der schriftlichen Kündigungsbestätigung (E-Mail oder Post).
7.6 Bei einem Rücktritt bzw. einer außerordentlichen Kündigung des Betreibers nach Ziffer 7.2 und 7.3 ist der Betreiber berechtigt, von dem Gast die Bezahlung des vereinbarten Preises zu fordern, sofern der Gast den Kündigungsgrund zu vertreten hat. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
8. Pflichten und Haftung des Gastes
8.1 Der Gast ist verpflichtet, die Wohnung sowie die darin befindlichen Einrichtungen und Ausstattungen, ferner die allgemeinen Flächen und Einrichtungen des Betreibers pfleglich und schonend zu behandeln. Des Weiteren ist der Gast verpflichtet, anfallenden Müll nach den örtlich vorgeschriebenen Regelungen zu trennen bzw. zu entsorgen. Die Wohnung ist ausreichend zu lüften, um Schimmelbildung zu vermeiden. Entstehende Schäden durch vorgenannte Punkte können in Rechnung gestellt oder von der Kaution einbehalten werden.
8.2 Der Gast haftet für alle Schäden, die dem Betreiber durch ihn selbst, seine Gäste oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen der Wohnung und ihrer Einrichtung und Ausstattung, bei Entfernung von Einrichtungen und Ausstattung, sowie bei Beschädigungen in den allgemeinen Bereichen des Betreibers.
8.3 Für den Fall der Nichtbeachtung der allgemeinen Brandschutz-Richtlinien haftet der Gast für die Kosten, die durch das Auslösen eines Fehlalarms entstehen.
8.4 Sollten gemeinschaftliche Waschmaschinen zur Verfügung gestellt werden, ist der Gast verpflichtet, die Waschmaschinen und ggf. Trockner bei einer Nutzung pfleglich zu behandeln und die Benutzungsregeln gemäß Aushang zu beachten. Der Gast haftet für sämtliche Schäden, welche durch eine unsachgemäße Benutzung der Geräte entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden an den Geräten und diesbezügliche Reparaturkosten sowie Folgeschäden durch ausdringendes Wasser.
8.6 Sollten an den Leistungen des Betreibers Mängel oder Störungen auftreten, hat der Gast dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit der Betreiber die Möglichkeit erhält, die Mängel bzw. Störungen ggf. zu beseitigen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel gegenüber dem Betreiber anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Entgelts nicht ein. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden möglichst gering zu halten.
8.7 Bei Verlust der zur Verfügung gestellten Schlüssel haftet der Gast für die verursachten Kosten für das Nachmachen von Schlüsseln bzw. den Austausch der Schließanlage. Der Betreiber kann entstehende Kosten von der Kaution einbehalten.
9. Haftung des Betreibers
9.1 Der Betreiber haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Betreiber die Pflichtverletzung zu vertreten hat,
- sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen, und
- Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Betreibers beruhen.
Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Betreibers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers gleich.
9.2 Für eingebrachte Sachen haftet der Betreiber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises für eine Übernachtung, jedoch mindestens bis zum Betrag von € 600,00 und höchstens bis zum Betrag von € 3.500,00; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von € 3.500,00 der Betrag von € 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung eingebrachter Sachen nicht unverzüglich gegenüber dem Betreiber anzeigt (§ 703 BGB). Vorstehende Beschränkungen gelten nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Betreiber oder seinen Leuten verschuldet ist oder es sich um eingebrachte Sachen handelt, die der Betreiber zur Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme der Betreiber entgegen § 702 Abs. 3 BGB abgelehnt hat.
9.3 Soweit dem Gast während seines Aufenthalts ein Stellplatz auf dem Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Betreiber nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 9.1 Sätze 2 bis 4.
10. Nichtrauchen, Tiere und Fundsachen
10.1 Alle Wohnungen sind Nichtraucherbereiche. Das Rauchen ist in allen Wohnungen untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist der Gast verpflichtet, eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von € 250,00 an den Betreiber zu zahlen. Die Geltendmachung höherer Reinigungs- und Renovierungskosten behält sich der Betreiber vor; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf die entstandenen Kosten angerechnet. Dem Gast steht in diesem Fall der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Zuwiderhandlung stellt ferner eine vertragswidrige Nutzung dar, die den Betreiber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigen kann.
10.2 Tiere sind in allen Wohnungen einschließlich Terrassen und Balkonen grundsätzlich nicht zugelassen. Tiere dürfen vom Gast nur ausnahmsweise nach vorheriger Zustimmung des Betreibers und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. Ein Anspruch auf Zustimmung des Betreibers besteht nicht.
10.3 Fundsachen bzw. liegengebliebene/vergessene Gegenstände werden dem Gast nur auf Anfrage und gegen Erstattung der dafür anfallenden Kosten nachgesandt. Der Betreiber wird die Gegenstände im Übrigen für die Dauer von 6 Monaten aufbewahren.
10.4 Der Betreiber hat das Recht, die Wohnungen jederzeit zu betreten.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Gesellschaft: WiP Wohnen Guido Pronath e.K., Tassilostraße 12, 90429 Nürnberg.
11.3 Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft: WiP Wohnen Guido Pronath e.K., Tassilostraße 12, 90429 Nürnberg.
11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12. Datenschutz
12.1 Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes zur Erfüllung und Abwicklung des Beherbergungsvertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO.
12.2 Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der betroffenen Personen sowie zu Kontaktmöglichkeiten für datenschutzrechtliche Anfragen finden sich in der Datenschutzerklärung des Betreibers, abrufbar unter: staffhouse.de/datenschutz.
